Unfallversicherung

Bei der Unfallversicherung ist zu unterscheiden zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt dabei sämtliche Wegeunfälle (Unfall von und zur Arbeit) und während der Berufsausübung ab und wird von den Berufsgenossenschaften verwaltet. Wer den Unfall verschuldet hat spielt hierbei keine Rolle.

Die Mehrheit der Unfälle (ca. 70%) ereignen sich jedoch zu Hause oder in der Freizeit, was eine Absicherung durch eine private Unfallversicherung sinnvoll erscheinen lässt. Die Unfallversicherung umfasst zwei Versicherungssummen - eine für den Fall der Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Besondere Bedeutung hat dabei, wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Schutz der Invalidität. Dabei sind beispielsweise die Kosten zu bedenken, welche z.B. für einen Rollstuhl, Umbau der Wohnung/des Hauses oder des Fahrzeugs anfallen.

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