Betriebliche Altersvorsorge
Für den Abschluss von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Auswahl.
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage (Pensionszusage)
- Unterstützungskasse
Wird die wohl gängigste Form, die Entgeltumwandlung - Direktversicherung gewählt, so schließt der Arbeitgeber bei einem Versicherer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab, die den Arbeitnehmer als Begünstigten einsetzt. Den Beitrag zahlt im Fall der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer selbst, alternativ ist eine Finanzierung durch den Arbeitgeber möglich. Auch eine Aufteilung der Beitragszahlungen ist zulässig.
Beispiel
Herr Muster Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, Kirchenmitglied, wohnhaft in NRW. In seine betriebliche Altersvorsorge werden monatlich 200 € einbezahlt.

Hier werden jeden Monat 200 € in einen Altersvorsorge-Vertrag einbezahlt. Tatsächlich " fehlen" dem Arbeitnehmer beim Nettogehalt jedoch nur 96 €. Dies ist durch die Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis möglich.
In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen können wir herausfinden, ob diese Art der Altersvorsorge für Sie geeignet ist und ob die Rahmenbedingungen zu Ihrer Lebenssituation und Ihren individuellen Bedürfnissen passen. Rufen Sie uns einfach an und lassen Sie sich von uns beraten.