Rürup-Rente
Die Basis-Rente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 % Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn möglich) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird ausschließlich lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung. Diese Form der Altersvorsorge macht meist bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden Sinn.
Diese Art der Altersvorsorge, wird vom Staat durch eine hohe Steuerersparnis gefördert.
Ein Großteil Ihrer gezahlten Beiträge können bei einem zertifizierten Rürup-Vertrag als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Absetzbarkeit der Beiträge steigt stufenweise (jährlich 2%) bis zum Jahr 2025 auf 100%.
Im Jahr
2011 können Sie 72% Ihrer Beiträge steuerlich absetzen (max. 14.400 € im Jahr für Alleinstehende*)
2018 können Sie 86% Ihrer Beiträge steuerlich absetzen (max. 17.200 € im Jahr für Alleinstehende*)
2025 können Sie 100% Ihrer Beiträge steuerlich absetzen (max. 20.000 € im Jahr für Alleinstehende*)
*Bei Verheirateten gelten doppelte Beträge
Doppelter Effekt: Sie sparen für Ihr Alter und nutzen gleichzeitig die hohe Steuerersparnis
In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen können wir herausfinden, ob diese Art der Altersvorsorge für Sie geeignet ist und ob die Rahmenbedingungen zu Ihrer Lebenssituation und Ihren individuellen Bedürfnissen passen. Rufen Sie uns einfach an und lassen Sie sich von uns beraten.