Haftpflichtversicherung
Jeder kennt es, schnell hat man ein Glas Wein bei Freunden umgestoßen oder einen anderen Schaden direkt oder indirekt verursacht. Dann schützt Sie die Haftpflicht vor den finanziellen Folgen und wehrt sogar unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Denn nach § 823 BGB gilt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstandenen Schadens verpflichtet"- und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang.
Dabei sind nicht alle Fälle einer privaten Haftung so harmlos, wie der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Da der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen haftet, kann ein entsprechend hoher Schaden Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.
Deswegen ist eine Haftpflichtversicherung sehr wichtig, wenn nicht sogar eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Wussten Sie schon ...
... dass nur in wenigen Tarifen Ihre eigene Versicherung für einen Ihnen entstandenen Schaden einspringt, sofern der Verursacher selbst nicht versichert ist und den Schaden auch nicht selbst begleichen kann (Forderungsausfalldeckung).
... dass nicht in allen Tarifen Schäden, die von einem Kind unter 7 Jahren verursacht wurden, versichert sind (Versicherung deliktunfähiger Kinder).
... dass nur in einigen Tarifen der Verlust privater und gewerblicher Schlüssel versichert ist (Schlüsselschäden).
Einige Haftpflichtrisiken müssen gesondert abgedeckt werden. Je nach Bedarf können dafür folgende Versicherungen hinzu kommen:
- Tierhalterhaftpflicht (Schutz für Halter von Hunden, Pferden etc.)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Schutz für Eigentümer von Häusern oder Grundstücken)
- Bauherrenhaftpflicht (Schutz bei Bauvorhaben)Jagdhaftpflicht (Schutz bei der Jagdausübung)
- Wassersporthaftpflicht (Schutz für eigene Motor- oder Segelboote)
- Gewerbliche Haftpflicht (Schutz bei Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit)
Zum Schutz vor beruflich verursachten Schäden:
- Vermögensschadenhaftpflicht (zum Schutz vor beruflich entstandene Vermögensschäden)
- Berufshaftpflicht (z.B. für Architekten, Ingenieure)
- Amts- oder Diensthaftpflicht (z.B. für Beamte)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Sollten Sie sich für einen Bereich interessieren, der hier nicht aufgeführt ist, sprechen Sie uns einfach an.