Berufsunfähigsversicherung
Auf wie viel Ihres Einkommens können Sie verzichten?
Die Fähigkeit arbeiten zu können, ist die Basis für alles, was Sie im Leben erreichen möchten. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr arbeiten gehen können, werden Sie kein Geld verdienen. Und wenn Sie selber kein Geld mehr verdienen können, wird sich Ihre Lebensqualität und die Ihrer Familie erheblich verändern.
Natürlich, Ihr Leben geht weiter. Aber haben Sie mal überlegt unter welchen Bedingungen? Ohne Ihr Einkommen müssen trotzdem weiterhin Kosten bezahlt und die Familie versorgt werden.
Aktuelle Statistiken zeigen, dass ungefähr 30% der berufstätigen Personen in Deutschland frühzeitig aus dem Beruf aussteigen müssen. Als häufigster Grund werden psychische Erkrankungen, wie etwa Depressionen angegeben. Den nächsten Platz nehmen Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparats (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Knochen) ein. An dritter Stelle stehen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems.
Ihre gesetzliche Absicherung
Für all diejenigen, die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind, gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit, ermittelt nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente, ca. 34% des letzten Bruttogehalts (max. werden € 1.322 gezahlt, gebunden an die Beitragsbemessungsgrenze).
- Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung täglich nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente, ca. 17% des letzten Bruttogehalts.
- Wer noch 6 Stunden und mehr pro Tag arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.
Es wird nicht geprüft, ob Sie Ihre erlernte bzw. aktuell ausgeübte Tätigkeit weiter ausführen können. Ihre grundsätzliche Fähigkeit zu arbeiten wird geprüft. Sie haben keinen Berufsschutz und deswegen spricht der Gesetzgeber von Erwerbsunfähigkeit und nicht von Berufsunfähigkeit.
Ihre private Absicherung
Diese schützt Sie in Ihrem erlernten und aktuell ausgeübten Beruf. Sie bestimmen die monatliche Rentenhöhe und den Versicherungszeitraum in dem Ihnen diese als Lohnfortzahlung gezahlt werden soll.
Wussten Sie schon ...
... dass eine Absicherung der Berufsunfähigkeit bereits zu Schulzeiten möglich und somit wegen des jungen Eintrittsalter recht günstig zu bekommen ist.
... dass Berufsanfänger und Selbständige oftmals gar keinen gesetzlichen Schutz haben.
... dass es in einigen Tarifen leistungseinschränkende, aber auch leistungserweiternde Klauseln gibt.
In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen können wir herausfinden, ob diese Art der Vorsorge für Sie geeignet ist und ob die Rahmenbedingungen zu Ihrer Lebenssituation und Ihren individuellen Bedürfnissen passen. Rufen Sie uns einfach an und lassen Sie sich von uns beraten.